Zweck dieses Schriftstücks ist die substantiierte Darstellung:
der Unbenutzbarkeit des Badezimmers,
der konkreten technischen Mängel,
der daraus resultierenden Beeinträchtigungen (inkl. Nutzungsausfall) und
der von mir erbrachten Eigenleistungen (Art, Zeitaufwand, Materialkosten).
Das Badezimmer war im Zeitraum von Ende Oktober 2025 bis Ende Februar 2026 für die Körperhygiene faktisch unbenutzbar, da Badewanne/Dusche und Leitungsinstallationen über Monate nur im Rohbauzustand vorhanden waren. Zusätzlich kam es in diesem Zeitraum wiederholt zu erheblichen Unterbrechungen der Kalt- und Warmwasserversorgung.
Die wesentlichen, fotografisch dokumentierten Zustände sind:
| Foto-Dokumentation | Technischer Mangel | Verstoß gegen Norm |
|---|---|---|
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Mangelhafte Abdichtung und baubegleitende Ausführungsfehler (Badewanne/Fliesen): Die dauerelastische Silikonabdichtung wurde von Bauwerk GmbH nicht angebracht. Ein schwerwiegender Ausführungsfehler liegt in der missachteten Gewerke-Reihenfolge: Die Badewanne wurde bereits vor den Verfugungsarbeiten montiert. Infolgedessen blieb der Wandbereich hinter dem Wannenrand unverfugt, was ein erhebliches Risiko für Eindringen von Feuchtigkeit in die Bausubstanz darstellt (Gefahr von verdeckter Schimmelbildung). Zudem wurden Mörtel- und Fugenmaterialreste auf dem Wannenrand bzw. der Schutzfolie nicht entfernt, sondern festgetrocknet hinterlassen. Diese mangelhafte Reinigung und die unvollständige Abdichtung verstoßen gegen die anerkannten Regeln der Technik (insbes. DIN 18534 zur Innenraumabdichtung). | DIN 18534 |
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Gefahrenträchtiger Installationsmangel und notwendige Eigenleistung (Elektro): Im unmittelbaren Spritzbereich des Badezimmers wurden durch die Bauwerk GmbH offene Wago-Klemmen unter Spannung hinterlassen. Zudem war die rückseitige Wanddose nicht fachgerecht fixiert, sondern lose. Dieser Zustand stellte eine akute Gefahr durch Stromschlag und Brand dar und verletzte grundlegende Sicherheitsnormen (VDE 0100-701). Da die Vermieterin trotz Kenntnis der Mängel den ordnungsgemäßen Zustand nicht wiederherstellte, wurde die Installation der Steckdosen im Wege der Ersatzvornahme in Eigenleistung abgeschlossen. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten verfügte das Badezimmer über eine voll funktionsfähige Elektroinstallation. Die Wiederherstellung dieses Zustands ist als notwendige Instandhaltungsmaßnahme gemäß § 555b BGB sowie zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben zwingend erforderlich gewesen. | VDE 0100-701 |
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Fehlender Brandschutz: Offene Durchbrüche zur Garage.Trotz mehrfacher Aufforderung (zuletzt am 22.02.2026) verweigert die Gegenseite bis heute den Nachweis über die bauordnungsgemäße Brandschottung gemäß § 40 BauO Bln. Da dieser sicherheitsrelevante Nachweis fehlt, ist die Wohnung rechtlich nicht sicher bewohnbar. | § 40 BauO Bln |
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Funktionseinschränkung Fenster: Das Badfenster lässt sich nach der Strangsanierung aufgrund der neu montierten Trockenbau-Unterkonstruktion (Metallständerwerk) nicht mehr vollständig öffnen [5, 13, 14]. | Verstoß gegen § 47 BauO Bln (Fenster, Lüftung). |
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Fehlerhafte Geometrie (Rigipswand): Die Verkofferung des Abwasserfallrohres wurde nicht rechtwinklig ausgeführt, was zu einem ungleichmäßigen und mangelhaften Fugenmaß an der Badewanne führt [1, 15, 16]. | Verstoß gegen DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau). |
Die chronologische Fotodokumentation (Bilder Nr. 1–19) weist den baulichen Zustand und die fehlende Nutzungsmöglichkeit im Zeitraum Oktober 2025 bis Februar 2026 nach; insbesondere zeigen die Bilder ab Ende Oktober 2025 den Abbruchzustand und bis Februar 2026 die sukzessive, aber verspätete Fertigstellung.
2. Technische Mängel im Einzelnen (mit Normbezug)
Nachfolgend sind die wesentlichen Mängel in technischer Form zusammengefasst, mit Bezug auf die Foto-Nummern und die jeweils mutmaßlich verletzten technischen Regeln.
Die Badewanne wurde vor den Fugenarbeiten an den Fliesen eingebaut, sodass die Fliesen hinter der Badewanne nicht verfugt sind. Nach dem Verfugen der Fliesen blieben auf dem Badewannenrand, auf der dort noch vorhandenen Schutzfolie, Mörtel- und Fugenmaterialreste zurück, die von der ausführenden Firma nicht entfernt wurden.
Wir mussten diese harten Fugen- und Mörtelreste in mühsamer Handarbeit vollständig vom Wannenrand und von der Schutzfolie entfernen und die betroffenen Bereiche gründlich reinigen, bevor wir die ungleichmäßigen Fugenbreiten zwischen Wand und Wanne mit elastischem Kunststoff ausstopfen konnten. Erst im Anschluss daran wurde die eigentliche Silikonfuge zwischen Wand und Badewanne von uns eingebracht, um eine dichte und optisch einwandfreie Anschlussfuge herzustellen. Ohne diese Tätigkeit wäre die Badewanne nicht nutzbar, da Gefahr in Verzug (Wasser im Mauerwerk und im Boden)
2.2 Sicherheitsmängel Elektroinstallation im Feuchtraum
Während der gesamten Bauphase blieben großflächige Durchbrüche im Bodenbereich zum darunterliegenden Brandabschnitt (Garage) offen.
Ein Nachweis einer fachgerechten Brandabschottung dieser Leitungsdurchführungen entsprechend § 40 BauO Bln und der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) liegt bis heute nicht vor.
Durch die offenen Öffnungen kam es in der Winterperiode zu spürbarem Kaltluft Eintrag in das Badezimmer, mit entsprechender Komfort Minderung und Energieverlust.
Damit liegt eine Kombination aus brandschutztechnischer und wärmetechnischer Mangelhaftigkeit vor
2.4 Zugebauter Kaltwasserabsperrhahn und nicht gangbares Warmwasserventil
Das stark korrodierte und nicht gangbare Absperrventil unmittelbar über dem Wasserzähler wurde im System belassen.
Der Kaltwasserabsperrhahn wurde im Zuge der Trockenbauarbeiten hinter Rigipsplatten dauerhaft unzugänglich verbaut, sodass im Notfall keine schnelle Absperrung der Wasserzufuhr möglich ist.
Ein vorhandener Bodenablauf wurde baulich verschlossen und ist nicht mehr verwendbar.
Diese Ausführung weicht von den technischen Regeln der Trinkwasserinstallation (DIN EN 806, DIN 1988) ab, da Absperrorgane zugänglich und wartbar sein müssen
2.5 Eingeschränkte Funktion des Badezimmerfensters
Durch die neu errichtete Trockenbau-Unterkonstruktion (Metallständerwerk) ist der Öffnungswinkel des Fensters reduziert, das Fenster lässt sich nicht mehr vollständig öffnen.
Die eingeschränkte Öffnung beeinträchtigt die erforderliche natürliche Lüftung des Bades nach dem Baden/Duschen und erhöht das Risiko von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.Dies verstößt gegen § 47 BauO Bln (Fenster, Lüftung) und die Anforderungen an eine ausreichende Lüftung, wie sie etwa in DIN 18017-3 für fensterlose Bäder geregelt und hier sinngemäß zu übertragen sind.
Zusätzlicher Hinweis: Die Bilder 29 – 32 und dokumentieren zudem eine massive Verschmutzung und Gefährdung der Sanitärobjekte durch herabfallenden Bauschutt während der Bauphase, was auf eine mangelhafte Baustellensicherung hindeutet.
Bildnachweise im Zeitraum Juni 2025 – Dezember 2025, welche die Unmöglichkeit der Badnutzung im Zeitraum Ende Oktober 2025 - Ende Februar 2026 ersichtlich machen
Bilder in chronologischem Verlauf:
| Nr. | Datum | Beschreibung | Dateiname |
|---|---|---|---|
| 1 | 24.07.2025 | Vertikales Rohr mit Rostspuren an einer weißen Wand. |
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| 2 | 27.10.2025 | Ansicht des Badezimmers am Beginn der Bauarbeiten. Abflussrohr am Waschbecken bereits demontiert. Durchbruch in der Decke. |
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| 3 | 28.10.2025 | Fortsetzung der Abbrucharbeiten: Badewanne entfernt, Boden aufgerissen. |
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| 4 | 29.10.2025 | Schutt durch Deckendurchbruch auf Toilettendeckel gefallen. |
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| 5 | 30.10.2025 | Bereitstellung Installationskomponenten (Oventrop). |
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| 6 | 09.11.2025 | Installation Steigleitungen; offene Bodenöffnungen. |
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| 15 | 05.12.2025 | Nahaufnahmen Fehlstellen/Lücken in Silikon und Fugen. |
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| 16 | 10.12.2025 | Elektroinstallation und Fugenmängel. |
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4. Eigenleistungen: Art, Umfang, Kosten (Substantiierung)
Zur Mängelbeseitigung und Fertigstellung des Badezimmers waren Eigenleistungen erforderlich, nachdem die beauftragte Firma Nachbesserungen ganz oder teilweise verweigert oder unzureichend ausgeführt hat. Die Eigenleistungen werden nachfolgend nach Tätigkeit, Datum, Zeitaufwand und Materialkosten aufgeschlüsselt.
4.1 Materialkosten (Belege liegen als Quittungen vor)
GIRA E3-Komponenten: 8,51 Euro (Bauhaus-Quittung).
GIRA System-Bauteile: 18,24 Euro (Bauhaus-Quittung).
Silikon (Badverfugung): 3,55 Euro (Bauhaus-Quittung).
Abklebeband (anteilig): 4,00 Euro (TEMU).
Summe Materialkosten Eigenleistungen (Elektro/Verfugung): 34,30 Euro.
4.2 Zeitaufwand im Einzelnen (insgesamt 11 Stunden)
Zusatzaufwand Steckdose im Bad
Tätigkeit: Herstellung und Montage einer Steckdose im Hohlraum-Regipsbereich, inkl. Spachtelarbeiten, mehrfache Demontage/Montage und Anpassung wegen der Unterkonstruktion.
Zeitraum: 08.02.2026 und 09.02.2026 je 2,5 St. von 10:00 – bis 12:30
Zeitaufwand: insgesamt 5 Stunden.
Nachweise: Fotoreihe 18 und 19 aus der Tabelle „Bilder in chronologischem Verlauf“.
Entfernen der in Fliesenfugen verputzten Verpackungsfolienreste
Tätigkeit: Vollständiges Auskratzen und Entfernen der in den Fugen liegenden Folienreste im Bereich der Wannen- und Fliesenanschlüsse, anschließend Schließen der Hohlräume mit elastischem Kunststoff.
Hintergrund: Die Bauwerk GmbH lehnte die Nachbesserung wegen des hohen Aufwands ab, der Hausmeister erklärte, ein Ausbau der Badewanne sei erforderlich; angesichts der psychischen und praktischen Belastung wurde eine Eigenlösung gewählt.
Datum: 10.02.2026. von 10:00 bis 13:00
Zeitaufwand: 3 Stunden.
Nachweise: Bilderreihen mit Detailaufnahmen der Fugenmängel (u.a. Nr. 15, 16, 19).
Silikonarbeiten (Badverfugung)
Tätigkeit: Abkleben, Aufbringen und Abziehen der Silikonfugen im Bereich von Waschbecken, WC und Badewanne, inklusive Entfernen der Abklebungen und optischer Kontrolle.
Datum: 18.02.2026 von 10:00 bis 13:00
Zeitaufwand: 3 Stunden
Nachweise: Fotodokumentation der fertigen Fugen im Anschluss an die Arbeiten.
Damit ergibt sich ein dokumentierter Eigenleistungsumfang von 11 Arbeitsstunden, die mit den genannten Fotobeweisen und Quittungen verknüpft sind.